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Eine Besatzungsmitarbeiterin eines Schiffes erkundigt sich nach ihrem steuerlichen Wohnsitz, der Steuerbefreiung für Auslandseinkünfte und der Abziehbarkeit von Beiträgen aus Sondervereinbarungen. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nur gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht und die Bedingungen der Territorialität sowie des Nichtansässigkeitsstatus erfüllt sind.
Cuestión planteada Residencia fiscal de la consultante en el período impositivo 2017.
Para aplicar la exención del artículo 7.p) de la LIRPF, es imprescindible que exista una relación laboral y que los trabajos se realicen para una entidad no residente o establecimiento permanente en el extranjero. El trabajo debe realizarse efectivamente fuera de España y en territorios con impuesto análogo o convenio de intercambio de información. La exención se aplica a los días de estancia en el extranjero y retribuciones específicas, con un límite de 60.100 euros. Asimismo, las cotizaciones al Convenio Especial con la Seguridad Social son gastos fiscalmente deducibles.
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