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V3250-23 19. Dezember 2023 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · establecimiento permanente

Betriebsstätte kann die Kapitalisierungsrücklage am eigenen Sitz anwenden

Es wird geprüft, ob eine Betriebsstätte von der Minderung der Bemessungsgrundlage durch eine Kapitalisierungsrücklage profitieren kann. Die DGT stellt fest, dass sich die Vorschriften der Körperschaftsteuer für Nichtansässige auf das allgemeine Körperschaftsteuerrecht beziehen. Daher erfolgt die Berechnung der Erhöhung des Eigenkapitals in der Betriebsstätte, sofern diese über eine angemessene Kapitalstruktur verfügt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Die Bemessungsgrundlage der Betriebsstätte wird nach den Bestimmungen des allgemeinen Regimes der Körperschaftsteuer ermittelt. Folglich erfolgt die Berechnung der Erhöhung des Eigenkapitals für die Kapitalisierungsrücklage am Sitz der Betriebsstätte, sofern diese über eine ihrer Organisation und ihren Funktionen angemessene Kapitalstruktur verfügt, ungeachtet der Entwicklung des Eigenkapitals der Hauptniederlassung.

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