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Es wird geprüft, ob eine Betriebsstätte von der Minderung der Bemessungsgrundlage durch eine Kapitalisierungsrücklage profitieren kann. Die DGT stellt fest, dass sich die Vorschriften der Körperschaftsteuer für Nichtansässige auf das allgemeine Körperschaftsteuerrecht beziehen. Daher erfolgt die Berechnung der Erhöhung des Eigenkapitals in der Betriebsstätte, sofern diese über eine angemessene Kapitalstruktur verfügt.
Gestellte Frage
Die Bemessungsgrundlage der Betriebsstätte wird nach den Bestimmungen des allgemeinen Regimes der Körperschaftsteuer ermittelt. Folglich erfolgt die Berechnung der Erhöhung des Eigenkapitals für die Kapitalisierungsrücklage am Sitz der Betriebsstätte, sofern diese über eine ihrer Organisation und ihren Funktionen angemessene Kapitalstruktur verfügt, ungeachtet der Entwicklung des Eigenkapitals der Hauptniederlassung.
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