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Eine spanische Gesellschaft erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Zahlungen an einen in der Schweiz ansässigen, nicht geschäftsführenden Teilhaber nach der Liquidation eines Teilhaberkontrakts (cuentas en participación) für ein Immobilienprojekt. Die DGT stellt fest, dass es sich bei diesen Einkünften um Zinsen handelt, die gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz nur im Ansässigkeitsstaat des Begünstigten besteuert werden dürfen.
Fragestellung: Unterliegt die Zahlung an den nicht verwaltenden Teilnehmer zum Zeitpunkt der Abrechnung in Spanien der Quellensteuer? Welche Qualifikation erhält dieses Einkommen?
La renta obtenida por el partícipe no gestor se encuadra en el concepto de intereses del artículo 11.2 del Convenio España-Suiza, al ser la contraprestación por la cesión de capitales propios. Al tratarse de intereses, según el Convenio, solo pueden someterse a imposición en el Estado de residencia del beneficiario (Suiza). Por tanto, no procede practicar retención en España, aunque se debe cumplir con la obligación de presentar declaración negativa.
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