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V3235-19 25. November 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital inmobiliario

Fensteraustausch in Mietobjekten als abzugsfähige Ausgabe in der Einkommensteuer (IRPF)

Eine Eigentümerin erkundigt sich, ob die Kosten für den Austausch von Fenstern gegen energieeffiziente Modelle in ihrer vermieteten Immobilie steuerlich absetzbar sind. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt fest, dass es sich hierbei um Reparatur- und Instandhaltungskosten handelt, die bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden können.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abziehbarkeit der getätigten Ausgabe.

Die Entscheidung der DGT

Der Austausch von Elementen wie Fenstern gilt als abzugsfähige Reparatur- und Instandhaltungsausgabe zur Ermittlung des Nettoertrags aus Immobilienkapital. Diese Ausgabe darf den Betrag der erzielten Bruttoerträge nicht überschreiten, wobei der übersteigende Betrag in den folgenden vier Jahren abgezogen werden kann. Reparaturen müssen ausschließlich auf die künftige Erzielung von Erträgen gerichtet sein und nicht auf die Nutzung der Immobilie durch den Eigentümer.

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