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Eine natürliche Person erkundigt sich, ob ihre Wohnungsvermietung als wirtschaftliche Tätigkeit gilt und ob sie ihren Geschäftsbereich unter Anwendung der steuerlichen Neutralität in eine Gesellschaft einbringen kann. Die DGT stellt klar, dass für die Anerkennung der Vermietung als wirtschaftliche Tätigkeit mindestens ein Vollzeitmitarbeiter beschäftigt werden muss und für die steuerliche Neutralität die Führung einer Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch zwingend erforderlich ist.
Cuestión planteada 1. Si se considera que la actividad de arrendamiento de inmuebles que actualmente desarrolla cumple los requisitos previstos en el artículo 27.2 de la Ley 35/2006, de 28 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, para su consideración como actividad económica.
El arrendamiento de inmuebles es actividad económica solo si se utiliza al menos una persona empleada con contrato laboral y a jornada completa. Para acogerse al régimen de neutralidad fiscal por aportación de rama de actividad, es obligatorio llevar la contabilidad conforme al Código de Comercio, bastando con llevarla desde al menos el ejercicio anterior a la aportación. Si no se cumple el requisito de contabilidad mercantil, la aportación tributará en el IRPF por la diferencia entre el valor de adquisición y el valor de transmisión.
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