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Der Steuerpflichtige fragt, wie die Steuer nach dem aufeinanderfolgenden Tod seines Vaters, Bruders und seiner Mutter abzuwickeln ist. Die DGT antwortet, dass wenn die Verstorbenen das Erbe nicht angenommen haben, das Recht dazu jedoch übertragen wird, für jeden Erblasser unabhängige Selbstveranlagungen vorgenommen werden müssen.
Gestellte Frage: Wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer der drei Erbschaften abzuwickeln ist.
Wenn ein Erbe stirbt, ohne das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen, geht sein Recht zur Annahme (ius delationis) auf seine Erben über. Durch die Annahme des Erbes des zweiten Erblassers erwirbt der Erbe das Recht, die Erbe der vorangegangenen Erblasser anzunehmen. In diesem Fall müssen die Erbschaftsteuern für jeden Erblasser getrennt abgewickelt werden, wobei in jeder Selbstveranlagung die vom vorangegangenen Erblasser geerbten Vermögenswerte einzubeziehen sind.
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