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V3222-23 12. Dezember 2023 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
IS · ius delationis

Die Nachlässe jeder verstorbenen Person müssen getrennt abgewickelt werden, wenn das Übertragungsrecht angenommen wird

Der Steuerpflichtige fragt, wie die Steuer nach dem aufeinanderfolgenden Tod seines Vaters, Bruders und seiner Mutter abzuwickeln ist. Die DGT antwortet, dass wenn die Verstorbenen das Erbe nicht angenommen haben, das Recht dazu jedoch übertragen wird, für jeden Erblasser unabhängige Selbstveranlagungen vorgenommen werden müssen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer der drei Erbschaften abzuwickeln ist.

Die Entscheidung der DGT

Wenn ein Erbe stirbt, ohne das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen, geht sein Recht zur Annahme (ius delationis) auf seine Erben über. Durch die Annahme des Erbes des zweiten Erblassers erwirbt der Erbe das Recht, die Erbe der vorangegangenen Erblasser anzunehmen. In diesem Fall müssen die Erbschaftsteuern für jeden Erblasser getrennt abgewickelt werden, wobei in jeder Selbstveranlagung die vom vorangegangenen Erblasser geerbten Vermögenswerte einzubeziehen sind.

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