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Der Anfragende möchte wissen, ob er die Steuerbefreiung bei Reinvestition in eine neue Wohnung beanspruchen kann, nachdem er seine aktuelle Wohnung verkauft hat, deren Nutzungsrecht aufgrund einer Scheidung seinem Ex-Ehepartner zugesprochen wurde. Die DGT stellt fest, dass dies nicht möglich ist, da die Wohnung aufgrund der gesetzlichen Fristen nicht mehr als Hauptwohnsitz gilt.
Cuestión planteada Si resulta de aplicación la exención por reinversión en caso de que transmitan la referida vivienda.
Para aplicar la exención, la vivienda transmitida debe haber sido habitual en el momento de la venta o en cualquier día de los dos años anteriores. En este caso, al adjudicarse el uso y disfrute a la ex cónyuge en mayo de 2017, la vivienda dejó de ser habitual para el consultante. Por tanto, no se cumple el requisito del artículo 41 bis.3 del RIRPF para acceder a la exención.
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