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Ein Unternehmen, das Waren an Privatpersonen in Japan exportiert, erkundigt sich nach der Rückerstattung der gezahlten Umsatzsteuer. Die DGT stellt klar, dass bei einer Tätigkeit, die dem Equivalenz-Zuschlag unterliegt, kein Recht auf Abzug der gezahlten Umsatzsteuer besteht.
Cuestión planteada Forma de recuperar las cuotas del Impuesto sobre el Valor Añadido soportadas en la compra de dichos bienes.
Si el transporte internacional se vincula a la entrega del consultante y este figura como exportador en el DUA, dicha entrega estará exenta. Sin embargo, las compras previas a proveedores españoles no estarán exentas y deberán repercutir IVA o recargo de equivalencia. En caso de aplicar el régimen de recargo de equivalencia por vender a particulares sin transformación de bienes, el comerciante minorista no podrá deducir las cuotas soportadas en sus adquisiciones.
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