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Eine Gesellschaft aus Costa Rica erkundigt sich nach den Folgen einer Verlegung ihres Sitzes und ihrer Geschäftsleitung nach Spanien. Die DGT stellt klar, dass dieser Umzug den steuerlichen Wohnsitz in Spanien begründet und zur Steuerpflicht für das weltweite Einkommen führt.
Cuestión planteada 1. Confirmación de que la entidad consultante será considerada residente fiscal en España y contribuyente del Impuesto sobre Sociedades.
El traslado del domicilio social y de la sede de dirección efectiva a territorio español supone la obtención de la residencia fiscal en virtud del artículo 8.1 de la LIS. En caso de conflicto de residencia con Costa Rica, el Convenio para evitar la doble imposición establece que la entidad será residente de España si allí se encuentra su sede de dirección efectiva. El traslado no implica la generación de rentas ni altera el ejercicio económico, por lo que el período impositivo coincide con el ejercicio de la sociedad.
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