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Ein belgischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er das Sonderregime der Einkommensteuer (LIRPF) in Anspruch nehmen kann, nachdem er zum Geschäftsführer einer neuen spanischen Gesellschaft ernannt wurde. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Entsendung eine direkte Folge dieser Ernennung ist und weitere gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.
Cuestión planteada Si le resultará de aplicación el régimen fiscal especial previsto en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar el régimen especial del artículo 93 de la LIRPF, debe existir una relación de causalidad entre el desplazamiento a España y la adquisición de la condición de administrador. Asimismo, el administrador no debe participar en el capital de la entidad o su participación no debe determinar la consideración de entidad vinculada. También es necesario no haber sido residente en España en los diez períodos impositivos anteriores y no obtener rentas mediante un establecimiento permanente en territorio español.
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