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Es wird die steuerliche Behandlung von Erträgen aus Finanzvermögen einer noch nicht abgewickelten Erbengemeinschaft (herencia yacente) geprüft, bei der die Erbinin eine noch zu gründende Stiftung ist und enteignete Kinder existieren. Die DGT stellt fest, dass die Zurechnung von Einkünften für die Einkommensteuer (IRPF) ausgesetzt bleibt, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine natürlichen Personen die Erbengemeinschaft bilden.
Cuestión planteada Habiendo sido designada heredera testamentaria una fundación a constituir y disponiéndose en el testamento por la causante el desheredamiento de sus dos hijos y si los hubiere de sus descendientes, se pregunta cómo se imputan dichas rentas a efectos de su tributación en el IRPF.
Las herencias yacentes no son contribuyentes del IRPF, sino que sus rentas se atribuyen a los herederos según los artículos 86 y 89 de la Ley 35/2006. Para que esta atribución sea operativa, deben existir personas llamadas a la herencia. En este caso, al ser la heredera una fundación por constituir y estar el acceso de los hijos condicionado a una posible reclamación judicial, la atribución de rentas permanece pendiente mientras no existan personas físicas integrantes de la herencia.
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