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Geschwister fragen an, ob das Sonderregime der Körperschaftsteuer auf die Einbringung ihrer Geschäftsanteile in neue Holdinggesellschaften sowie auf die Einbringung von Unternehmensvermögen angewendet werden kann. Die DGT stellt fest, dass dies unter Einhaltung der Beteiligungs- und Besitzquoten zulässig ist, sofern die Transaktion nicht primär der Steuervermeidung oder dem Erlangung eines Steuervorteils dient.
Cuestión planteada Si puede aplicarse a las dos operaciones planteadas el régimen tributario especial del Impuesto sobre Sociedades regulado en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
Para aplicar el régimen especial de aportaciones no dinerarias, la entidad receptora debe ser residente en España y el aportante debe mantener una participación de al menos el 5% en los fondos propios de la entidad tras la operación. En el caso de personas físicas, las participaciones deben haberse poseído ininterrumpidamente durante el año anterior y la entidad receptora no puede ser una gestión de patrimonio mobiliario o inmobiliario. Además, la operación debe responder a motivos económicos válidos, como la reestructuración o racionalización de actividades, y no tener como objetivo principal la obtención de una ventaja fiscal.
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