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V2997-23 15. November 2023 · SG de Tributos Kriterium gültig
OTRO · declaración informativa

Ansässige Gesellschaften und deren wirtschaftlich Berechtigte können von der Meldepflicht für Auslandsvermögen befreit sein, sofern die Buchführung erfolgt

Es wird die Frage geklärt, ob eine in Spanien ansässige Gesellschaft die Meldepflicht für im Ausland befindliche Vermögenswerte und Rechte erfüllen muss, wenn sie Anteile an einer nicht ansässigen Gesellschaft hält. Die DGT stellt klar, dass sowohl die Gesellschaft als auch deren wirtschaftlich Berechtigte von der Meldepflicht befreit sein können, sofern die entsprechenden Werte in der Buchhaltung der ansässigen Gesellschaft einzeln ausgewiesen werden.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada

Die Entscheidung der DGT

La sociedad residente está exenta si registra los valores o derechos en su contabilidad o memoria de forma individualizada. El titular real también queda exento si la sociedad residente cumple dicha exención contable, siempre que la sociedad no residente tenga actividad económica real y no sea meramente instrumental. En caso de no estar exentos, la valoración de los bienes de la sociedad no residente se hará aplicando las reglas del Impuesto sobre el Patrimonio.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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