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Ein international tätiger Beamter in der Elfenbeinküste erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung seines Gehalts und seiner Mieteinahmen in Spanien. Die DGT stellt klar: Als unbeschränkt Steuerpflichtiger unterliegt er der Welteinkommensbesteuerung und kann unter Umständen eine Befreiung für sein Gehalt in Anspruch nehmen; als beschränkt Steuerpflichtiger unterliegt er nur den in Spanien erzielten Einkünften.
Cuestión planteada Situación del consultante a efectos del IRPF en cuanto a la forma de declarar sus emolumentos (el salario que percibe de la Organización Internacional del Cacao).
Si el consultante es residente fiscal, tributará por su renta mundial, pudiendo aplicar la exención del artículo 7.p) de la LIRPF para trabajos en el extranjero si se cumplen los requisitos de entidad no residente y existencia de un impuesto análogo en el país de destino. Si es no residente, tributará por el IRNR únicamente por las rentas de fuente española, como el alquiler de su inmueble en España. La exención del salario requiere acreditar que en el país de trabajo se aplica un impuesto similar al IRPF, al no existir convenio de doble imposición con Costa de Marfil.
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