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Ein italienischer Staatsbürger, der in Spanien gearbeitet hat und später als Selbstständiger nach Belgien zog, erkundigt sich nach der Steuerpflicht für seine Einkünfte in Belgien. Die DGT stellt fest, dass er aufgrund eines Aufenthalts von mehr als 183 Tagen in Spanien im Jahr 2014 in Spanien steuerpflichtig ist und sein Welteinkommen versteuern muss.
Cuestión planteada Lugar de tributación de los rendimientos provenientes del trabajo independiente realizado en Bélgica, durante el periodo de octubre a diciembre de 2014.
Si el contribuyente es residente fiscal en España por permanecer más de 183 días en el país, tributará por su renta mundial. Los rendimientos de actividades independientes obtenidos en otro Estado solo tributarán en ese Estado si el residente dispone de una base fija allí. Si existe base fija, España permitirá la deducción de la doble imposición conforme al Convenio.
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