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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer für zwei Fahrzeuge und die damit verbundenen Kosten. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt klar, dass der Abzug den Nachweis der betrieblichen Nutzung erfordert. Bei Personenkraftwagen wird eine betriebliche Nutzung von 50 % vermutet, es sei denn, es handelt sich um gemischte Fahrzeuge, die für den Gütertransport bestimmt sind.
Cuestión planteada Deducibilidad de las cuotas del Impuesto sobre el Valor Añadido soportados en los gastos inherentes a ambos vehículos.
Para deducir el IVA, los bienes deben afectarse directa y exclusivamente a la actividad, aunque en bienes de inversión se admite la afectación parcial. Los vehículos de turismo tienen una presunción de afectación del 50%, pero los vehículos mixtos usados para transporte de mercancías pueden tener una afectación del 100%. Los gastos relacionados (combustible, reparaciones, etc.) se rigen por su propia relación con la actividad y no por la del vehículo. El sujeto pasivo debe probar el grado de afectación por medios admitidos en Derecho, no siendo suficiente la propia declaración-liquidación o la contabilidad.
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