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Ein spanischer Staatsbürger, der in einer ständigen Vertretung in der Schweiz tätig ist, erkundigt sich nach seinem steuerlichen Wohnsitz und der Anwendung der Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten. Die DGT stellt fest, dass der Anfragende im Falle eines Wohnsitzkonflikts aufgrund seines Lebensmittelpunktes in Spanien steueransässig wäre, was ihm die Anwendung der Befreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF ermöglicht.
Cuestión planteada Residencia fiscal del consultante en los años 2013 y siguientes. En caso de ser considerado residente fiscal en España, posibilidad de aplicar la exención prevista en el artículo 7 p) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Si existe conflicto de residencia entre España y Suiza, se aplicará el Convenio para evitar la doble imposición, siendo residente en el Estado donde tenga su vivienda permanente o, en su defecto, su centro de intereses vitales. Si el consultante es residente fiscal en España, las retribuciones por trabajos realizados efectivamente en el extranjero para una entidad no residente y en un país con convenio de intercambio de información están exentas, con un límite de 60.100 euros anuales. Si no fuera residente fiscal en España, no tributaría en España por los rendimientos obtenidos en Suiza al no ser rentas de fuente española.
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