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Ein schwedischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er nach seinem Umzug nach Spanien zur Übernahme einer Geschäftsführerposition das Sonderregime gemäß Artikel 93 LIRPF in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen der Versetzung und der Ernennung besteht und weitere gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.
Cuestión planteada Si le será de aplicación el régimen especial regulado en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar el régimen especial, el desplazamiento a España debe ser consecuencia de la adquisición de la condición de administrador. Si la entidad es patrimonial, el administrador no puede tener una participación que determine la condición de entidad vinculada. La existencia de la relación de causalidad es una cuestión de hecho que debe acreditarse. El contribuyente podrá optar por este régimen si cumple los requisitos de no haber sido residente en los cinco años anteriores y no obtener rentas de un establecimiento permanente.
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