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Es wurde angefragt, ob eine Gesellschaft, die die Voraussetzungen für die Eingliederung in eine steuerliche Konsolidierungsgruppe erfüllt, auf diese verzichten kann. Die DGT stellt klar, dass es sich um ein freiwilliges Regime handelt, das jedoch nach einmaliger Wahl für alle die Voraussetzungen erfüllenden Gesellschaften verbindlich gilt.
Cuestión planteada Si aun cumpliendo la entidad A con todos los requisitos para incorporarse al grupo de consolidación fiscal en el Impuesto de Sociedades de la entidad B al amparo de los artículos 58, 61 y de la disposición transitoria vigésimo quinta de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades puede optar, por no incorporarse a dicho grupo de consolidación fiscal.
El régimen de consolidación fiscal es de aplicación voluntaria. No obstante, una vez que se opta por este régimen, resulta aplicable a todas las sociedades que reúnan los requisitos para pertenecer al mismo. Por tanto, no es posible que una entidad dependiente renuncie a su aplicación si el grupo ya ha optado por dicho régimen.
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