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Eine Gesellschafterin und Geschäftsführerin erkundigt sich nach der Besteuerung ihrer Dienstleistungen für die Gesellschaft in Bezug auf die Einkommensteuer (IRPF) und die Umsatzsteuer (IVA). Die DGT stellt klar, dass Geschäftsführergehälter als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten und professionelle Dienstleistungen nur dann eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen, wenn der Gesellschafter im System der Selbstständigen (Autónomos) registriert ist.
Cuestión planteada Se consulta la tributación en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas por la retribución correspondiente a los servicios prestados por la consultante a la sociedad, teniendo en cuenta la nueva redacción dada al artículo 27 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas por la Ley 26/2014.
En el IRPF, las retribuciones por el cargo de administrador son siempre rendimientos del trabajo. Para los servicios prestados a la sociedad, si la entidad es de servicios profesionales y el socio está en el régimen de autónomos, serán rendimientos de actividad económica; de lo contrario, serán rendimientos del trabajo. En el IVA, la sujeción depende de si existe una relación de dependencia laboral o si el socio actúa con independencia, organizando sus propios medios de producción y asumiendo riesgos económicos.
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