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Eine Mitarbeiterin, die von ihrem spanischen Unternehmen in das Vereinigte Königreich entsandt wurde, erkundigte sich, ob ihre dort erzielten Einkünfte aus Beratungsleistungen steuerbefreit sind. Die DGT stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Befreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe p) des LIRPF erfüllt sind.
Cuestión planteada Si le es de aplicación la exención regulada en el artículo 7 p) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Los rendimientos del trabajo están exentos si se realizan para una entidad no residente o un establecimiento permanente en el extranjero, siempre que en dicho territorio se aplique un impuesto análogo y no sea un paraíso fiscal. La exención incluye las retribuciones específicas y las no específicas devengadas durante los días de estancia, calculando estas últimas mediante un reparto proporcional según los días del año. El límite máximo de la exención es de 60.100 euros anuales.
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