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V2858-23 24. Oktober 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Anwendbarkeit des 30 %igen Abzugs auf Einkünfte aus Erwerbsminderung: Tarifvertragliche Abfindungen ja, Urlaubsabgeltung und Kollektivversicherungen nein

Ein Beamter erkundigt sich, ob der 30 %ige Abzug für unregelmäßige Einkünfte auf die Entschädigung für nicht genommenen Urlaub, eine tarifvertragliche Abfindung und eine Kollektivversicherungsleistung nach seiner dauerhaften Erwerbsminderung angewendet werden kann. Die DGT stellt fest, dass der Abzug auf die tarifvertragliche Abfindung und auf den Urlaub (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) anwendbar ist, jedoch nicht auf die Kollektivversicherungsleistung.

Die gestellte Frage

Fragestellung In Bezug auf die Einkünfte aus nicht genommenem Urlaub, aus der Abfindung/Prämie (Artikel 28.3 der Vereinbarung-Konvention) und aus der Entschädigung für dauerhafte Erwerbsminderung aus der Kollektivversicherungspolice (Artikel 49 der Vereinbarung-Konvention) wird gefragt, ob der Abzug von 30 % gemäß den Bestimmungen der Artikel 18 LIRPF und 12.1.c) RIRPF anwendbar ist, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Einkommen in allen drei Fällen infolge einer dauerhaften Erwerbsminderung erzielt wurde.

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