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V2856-20 22. September 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Immobilienübertragung bei Scheidung: Keine Grunderwerbsteuer, aber mögliche Einkommensteuer

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob die Zuweisung der Wohnung nach der Auflösung einer Miteigentümergemeinschaft im Zuge einer Scheidung der Grunderwerbsteuer (ITPAJD), der Steuer auf Vermögensübertragungen (IIVTNU) oder der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass weder die IIVTNU noch die ITPAJD anwendbar sind (aufgrund von Nichtzulässigkeit), jedoch für den Ehegatten, der seinen Anteil abtritt, ein Veräußerungsgewinn oder -verlust in der Einkommensteuer anfallen kann.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1.) Ob die Auflösung der Miteigentümergemeinschaft der Grunderwerbsteuer und der Steuer auf die Wertsteigerung von Grundstücken städtischer Art unterliegt.

Die Entscheidung der DGT

Die Zuteilung des Alleineigentums infolge der Vollstreckung eines Scheidungsurteils unterliegt nicht der IIVTNU. Bei der Einkommensteuer (IRPF) stellt die Teilung des Miteigentums keine Vermögensänderung dar, wenn der entsprechende Anteil zugeteilt wird; wird jedoch ein Wirtschaftsgut zu einem Wert zugeteilt, der über dem Anteil liegt, entsteht beim anderen Miteigentümer ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust. Hinsichtlich des Abzugs für Investitionen in den Hauptwohnsitz kann dieser auf den nach 2012 erworbenen Teil nicht angewendet werden, er kann jedoch für den vor diesem Datum gehaltenen Teil aufrechterhalten werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt waren.

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