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Ein Arbeitnehmer erkundigte sich, ob seine Einkünfte aus Dienstleistungen für ein deutsches Unternehmen in Deutschland unter die Befreiung gemäß Art. 7 Buchst. p) LIRPF fallen. Die DGT stellt klar, dass die Anwendung der Befreiung davon abhängt, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere dass das empfangende Unternehmen nicht ansässig ist.
Cuestión planteada En relación con los rendimientos percibidos en Alemania, si puede acogerse a la exención prevista en la letra p) del artículo 7 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar la exención, los trabajos deben realizarse para una entidad no residente o un establecimiento permanente en el extranjero. Se requiere el desplazamiento del trabajador y que el centro de trabajo esté fuera de España. Además, el país donde se realicen los trabajos debe tener un impuesto análogo y no ser paraíso fiscal, requisito que se cumple con Alemania. La exención dependerá de que la beneficiaria última de los servicios sea una entidad no residente en España.
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