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Es wird angefragt, ob die von Gesellschaftern einer Arbeitskooperative erzielten Einkünfte als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einzustufen sind. Die DGT stellt fest, dass die Sonderregelung des Gesetzes über das Steuersystem für Genossenschaften Vorrang hat.
Cuestión planteada Calificación en el IRPF de los rendimientos percibidos por los socios de la cooperativa.
Los rendimientos satisfechos a los socios de cooperativas de trabajo asociado por los servicios prestados se consideran rendimientos del trabajo. Esta calificación se aplica con independencia del régimen de afiliación a la Seguridad Social de los socios. Prevalece la norma especial del artículo 28.1 de la Ley 20/1990 sobre la regla general del artículo 27.1 de la Ley del IRPF.
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