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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Umtausch seiner Anteile an drei Gesellschaften gegen Aktien einer neuen Holding unter das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die Mehrheit der Stimmrechte erlangt wird und die Gründe für die Transaktion wirtschaftlicher Natur sind und nicht rein steuerliche Ziele verfolgen.
Cuestión planteada Si el canje de valores por el cual el consultante aportaría sus participaciones en X, Y y Z a una sociedad holding de nueva constitución, se podría beneficiar del régimen especial del Capítulo VII del Título VII de la LIS, y, en concreto, si los motivos que sirven a la presente operación pueden considerarse "motivos económicos válidos" a los efectos del artículo 89.2 de la LIS.
Para aplicar el régimen especial de canje de valores, la entidad debe adquirir participaciones que le permitan obtener la mayoría de derechos de voto y cumplir los requisitos de residencia del artículo 80.1 de la LIS. Los motivos de la operación, como la centralización de gestión, mejora de solvencia o eficiencia en la inversión, podrían considerarse motivos económicos válidos según el artículo 89.2 de la LIS, aunque esto dependerá de la comprobación de los hechos y circunstancias reales.
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