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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Steuerbefreiung bei der Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz auch dann gilt, wenn der Erlös aus dem Verkauf der alten Immobilie zur Tilgung der Hypothek für eine bereits zuvor erworbene neue Immobilie verwendet wird. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) bestätigt, dass dies möglich ist. Der reinvestierte Betrag entspricht dabei dem Anschaffungswert der neuen Immobilie (entsprechend der jeweiligen Eigentumsquote), unabhängig davon, ob die Mittel zur Hypothekentilgung oder für Eigenkapital verwendet werden.
Cuestión planteada Si puede aplicar la exención por reinversión a la ganancia patrimonial obtenida y qué se considera importe reinvertido.
Para la exención, es necesario reinvertir el importe total obtenido en la adquisición o rehabilitación de una nueva vivienda habitual en un plazo de dos años anteriores o posteriores a la transmisión. El importe reinvertido debe ser el valor de adquisición satisfecho por la nueva vivienda según el porcentaje de titularidad del contribuyente, resultando irrelevante si el dinero se destina a cancelar el crédito hipotecario o a fondos propios. La vivienda debe haber sido habitual tanto la transmitida como la adquirida.
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