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Neue Leitfäden zu den jüngsten Steuer- und Aufenthaltsänderungen in Spanien.
Periodische Analysen und technische Dokumente
Ein in Spanien steueransässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Einkünfte aus der Vermietung eines Objekts in Montevideo in Spanien zu versteuern sind. Die DGT stellt klar, dass aufgrund der Welteinkommensbesteuerung in Spanien zu versteuern ist und die Anrechnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beantragt werden kann.
Cuestión planteada Si debe tributar en España por los rendimientos obtenidos por el arrendamiento de dicho local.
El contribuyente residente en España tributa por la totalidad de sus rendimientos sin importar dónde se produzcan. Según el Convenio con Uruguay, ambos Estados pueden gravar la renta inmobiliaria, correspondiendo a España eliminar la doble imposición. Si el arrendamiento no se realiza como actividad económica, los ingresos se consideran rendimientos del capital inmobiliario.
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