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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die Einbringung von Gesellschaftsanteilen in eine Holding unter das Sonderregime für Fusionen und Spaltungen fallen kann. Die DGT stellt fest, dass dieses Regime anwendbar ist, sofern die Beteiligungs- und Wohnsitzanforderungen erfüllt sind und die Gründe für die Transaktion wirtschaftlicher Natur sind und nicht rein steuerliche Motive verfolgen.
Cuestión planteada Si la aportación no dineraria descrita, es susceptible de acogerse al régimen fiscal especial, y en particular si los motivos alegados para realizar la aportación no dineraria pueden considerarse válidos para la aplicación del régimen fiscal especial del capítulo VII del título VII de Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
Para aplicar el régimen especial de aportaciones no dinerarias, la entidad receptora debe ser residente en España y el aportante debe mantener una participación de al menos el 5% en los fondos propios de la entidad tras la operación. Además, la entidad aportada no debe ser una agrupación de interés económico ni tener como actividad principal la gestión de patrimonio mobiliario o inmobiliario. Finalmente, la operación debe responder a motivos económicos válidos y no tener como principal objetivo el fraude o la evasión fiscal.
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