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Ein in der Schweiz ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob seine Beteiligungen an einer Schweizer Gesellschaft (die Unternehmen in Spanien hält) in Spanien der Vermögenssteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass diese Anteile gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen nur in der Schweiz steuerpflichtig sein können.
Cuestión planteada Si las participaciones del consultante en la sociedad suiza están sujetas y no exentas en el impuesto sobre Patrimonio español.
El Convenio para evitar la doble imposición entre España y Suiza incluye al Impuesto sobre el Patrimonio en su ámbito objetivo. Según el artículo 22 del Convenio, los bienes muebles que no formen parte de un establecimiento permanente o de buques y aeronaves dedicados al tráfico internacional solo pueden someterse a imposición en el Estado de residencia del contribuyente. Por tanto, las acciones de la sociedad suiza solo pueden tributar en Suiza.
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