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Ein Bauarbeiter erkundigt sich, ob er seine Verpflegungs- und Übernachtungskosten bei Dienstreisen von mehr als neun Monaten steuerlich geltend machen kann. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass diese Pauschalen ihre Steuerbefreiung für die Einkommensteuer (IRPF) verlieren und voll steuerpflichtig werden, wenn der Aufenthalt im selben Gemeindegebiet kontinuierlich und länger als neun Monate dauert.
Cuestión planteada Si pueden deducirse dichas dietas de los rendimientos íntegros del trabajo, a la hora de calcular su rendimiento neto, en el caso de desplazamientos superiores a nueve meses.
Las asignaciones para gastos de manutención y estancia están exentas de IRPF siempre que se realicen en un municipio distinto al habitual y de residencia, y no se permanezca en él más de nueve meses de forma continuada. Si el desplazamiento en un mismo municipio supera este límite temporal, las cantidades pierden su condición de rentas exceptuadas y tributan en su totalidad. El cómputo de los nueve meses se realiza de fecha a fecha y no se interrumpe por el cambio de año. El límite de nueve meses se aplica de forma individual por cada municipio.
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