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Ein Steuerpflichtiger über 65 Jahre fragt, ob die Steuerbefreiung durch Reinvestition in eine Leibrente angewendet werden kann, wenn die ersten drei Jahresraten eines aufgeschobenen Verkaufs dafür verwendet werden sollen. Die DGT stellt klar, dass die sechsmonatige Frist zur Begründung der Rente mit dem Zeitpunkt der Übertragung beginnt und keine Sonderregelungen für aufgeschobene Zahlungen vorsieht.
Cuestión planteada 1. Si las tres primeras anualidades las destina a constituir una renta vitalicia en el plazo de los seis meses posteriores a recibir cada pago, posibilidad de aplicar a la ganancia patrimonial correspondiente la exención por reinversión en rentas vitalicias, prevista en el artículo 38.3 de la Ley 35/2006.
Para aplicar la exención del artículo 38.3 de la Ley 35/2006, la renta vitalicia debe constituirse en el plazo de seis meses desde la fecha de la transmisión del elemento patrimonial. Este plazo es independiente de las condiciones de cobro pactadas, ya que la normativa no prevé una especialidad para cobros aplazados. Solo se amplía el plazo para el importe de la retención si la ganancia está sometida a la misma.
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