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Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung erkundigte sich, ob sie bei der Umwandlung in eine Wirtschaftliche Interessengemeinschaft (AIE) die Abzüge zur Förderung der IKT anwenden oder auf ihre Gesellschafter übertragen könne. Die DGT stellt klar, dass der Artikel 36 des TRLIS aufgehoben ist und Abzüge, die vor der Umwandlung entstanden sind, nicht auf die Gesellschafter der neuen AIE übertragen werden können.
Cuestión planteada Si en caso de constitución de la AIE, podrá esta aplicarse las deducciones por fomento de las tecnologías de la información y de la comunicación recogidas en el artículo 36 del TRLIS. Y en concreto si resultaría aplicable la deducción mencionada en similares términos a los del ámbito cinematográfico.
La transformación de una sociedad en AIE concluye el período impositivo al aplicar un régimen tributario especial. Aunque la transformación permite conservar la personalidad jurídica, las deducciones generadas en el período previo (como sociedad limitada) no se imputarán a los socios de la AIE bajo el régimen especial del artículo 48 del TRLIS. El artículo 36 del TRLIS para el fomento de las TIC está derogado para períodos iniciados a partir de 2011.
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