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Ein Einzelhändler, der unter das System des Differenzbesteuerungsaufschlags (recargo de equivalencia) fällt, erkundigt sich nach der Deklaration und Zahlung der Umsatzsteuer auf Provisionen einer digitalen Plattform in Luxemburg. Die DGT stellt klar, dass das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist und die Zahlung entsprechend dem jeweiligen Besteuerungsregime zu erfolgen hat.
Cuestión planteada Si las facturas recibidas por gastos de comisiones y servicios de devolución cargados por la plataforma con sede en otro Estado miembro de la Unión deben declararse en el Modelo 309 (Declaración-Liquidación no periódica) e ingresar el Impuesto sobre el Valor Añadido correspondiente.
Los servicios de una entidad en la UE prestados a un empresario en España están sujetos al IVA español por inversión del sujeto pasivo. Si el consultante solo realiza la actividad de recargo de equivalencia, debe usar el modelo 309 para ingresar el impuesto. Si además realiza actividades por el régimen general, el ingreso se hará en el modelo 303. El impuesto soportado no es deducible si el servicio se usa en la actividad de recargo de equivalencia.
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