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Ein internationales Transportunternehmen erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung und den Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung seiner Dienstleistungen. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung gilt, wenn die Dienstleistung für Exporteure oder für Vermittler (Spediteure, Frachtführer oder Zollagenten) erbracht wird, die im Namen des Exporteurs oder des Erwerbers handeln.
Cuestión planteada Tratamiento del servicio de transporte a efectos del Impuesto sobre el Valor Añadido y forma de acreditar, en su caso, la exención.
Los servicios de transporte con ocasión de exportaciones están exentos si el destinatario es el exportador, el adquirente, o intermediarios como transitarios, consignatarios o agentes de aduanas que actúen por cuenta de los anteriores. No procede la exención cuando el destinatario es un intermediario que actúa en nombre propio, o cuando un transitario, consignatario o agente de aduanas actúa en nombre propio por cuenta de otro intermediario que también actúa en nombre propio respecto al exportador.
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