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Ein Unternehmen, das aus dem Vereinigten Königreich importierte digitale Bildschirme vermietet, fragt nach seiner Stellung als Steuerschuldner bei der Einfuhr und der Abzugsfähigkeit der Vorsteuer. Die DGT stellt klar, dass die Leasinggesellschaft Steuerschuldnerin ist, sofern sie als Konsignatarin im eigenen Namen handelt, und bestätigt das Recht auf Vorsteuerabzug unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Cuestión planteada Condición de sujeto pasivo a efectos del Impuesto sobre el Valor Añadido en la importación mencionada y si, en caso, de corresponder al consultante, se puede deducir las cuotas del impuesto devengadas en la importación.
La entidad arrendataria será sujeto pasivo de la importación si actúa como consignataria en nombre propio de los bienes. Las cuotas soportadas por la importación podrán deducirse siempre que se cumplan los requisitos de la Ley 37/1992 y los bienes se utilicen en operaciones sujetas y no exentas. En caso de importación temporal con exención parcial de derechos, la operación estará exenta y solo se liquidará el IVA por el servicio de arrendamiento mediante inversión del sujeto pasivo.
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