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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er Ersparnisse und Erlöse aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen versteuern muss, die er von der Republik Kongo nach Spanien transferiert. Die DGT stellt klar, dass der Transfer von Eigenmitteln kein Einkommen darstellt, die Besteuerung der Erträge jedoch von der steuerlichen Ansässigkeit abhängt.
Cuestión planteada Tributación por el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas de la transferencia de dinero a España.
El mero traslado de fondos propios de una cuenta bancaria a otra no constituye la obtención de rentas. No obstante, la tributación de los ingresos dependerá de si el consultante es residente fiscal en España, en cuyo caso tributará por su renta mundial. La residencia se determina por la permanencia más de 183 días o por tener el núcleo de intereses económicos en España. Al no existir convenio de doble imposición con la República del Congo, se aplicará la normativa interna española.
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