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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er das Formular 720 für das Jahr 2017 einreichen muss, nachdem er Wertpapiere im Wert von 20.000 € verkauft und neue im Wert von 5.000 € erworben hat, wobei im Vorjahr 60.000 € angegeben wurden. Die DGT stellt klar, dass die Erklärung aufgrund des Verlusts des Eigentums an den verkauften Wertpapieren einzureichen ist, jedoch nicht aufgrund des Erwerbs der neuen.
Cuestión planteada ¿Debe presentar la Declaración informativa sobre bienes y derechos situados en el extranjero (Modelo 720) del ejercicio 2017?
La obligación de informar por la pérdida de titularidad de valores o derechos en cualquier momento del año es obligatoria, incluso si se pierde la condición a 31 de diciembre. Por otro lado, la presentación en años sucesivos solo es obligatoria si el valor conjunto de los bienes experimenta un incremento superior a 20.000 euros respecto al de la última declaración presentada.
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