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Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich nach seinen Verpflichtungen bei der Zahlung von Gehältern an einen in Frankreich ansässigen Arbeitnehmer. Die DGT stellt klar, dass das Unternehmen IRNR-Quellensteuer (Nichtansässigensteuer) einbehalten muss, sofern die Arbeit körperlich in Spanien ausgeübt wird.
Cuestión planteada
Si el trabajador residente en Francia ejerce su actividad en España, las rentas pueden someterse a imposición en España por el IRNR, salvo que se cumplan los requisitos de exención del Convenio para evitar la doble imposición. La empresa pagadora está obligada a practicar la retención aplicando un tipo del 19%. La base imponible podrá incluir deducciones por gastos relacionados directamente con la actividad en España si el trabajador es residente en la UE. La empresa debe cumplir con las obligaciones de presentación de modelos 216 y 296.
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