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Der Anfragende erkundigt sich nach der Besteuerung der Auflösung einer Gütergemeinschaft am nackten Eigentum einer Immobilie, bei der ein Bruder das Eigentum erhält und die anderen durch Geldzahlungen entschädigt. Die DGT antwortet, dass es sich aufgrund der Unteilbarkeit des Vermögenswertes und des nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch erfolgenden Barausgleichs um einen steuerpflichtigen Vorgang handelt, der nach dem Steuersatz für dokumentierte Rechtsgeschäfte (Actos Jurídicos Documentados) zu besteuern ist.
Gestellte Frage: Besteuerung der Auflösung der Gütergemeinschaft über das nackte Eigentum an der Immobilie.
Die Auflösung einer Gütergemeinschaft, die keine unternehmerischen Tätigkeiten ausübt, stellt keine Vermögensübertragung dar, sofern kein Zuteilungsüberschuss vorliegt. Wenn der Überschuss jedoch einem Miteigentümer zugesprochen wird, der die anderen für einen unteilbaren Vermögenswert in bar entschädigt (gemäß Art. 1,062 des Zivilgesetzbuches), gilt dieser Überschuss nicht als entgeltliche Übertragung, sondern wird nach dem Steuersatz für dokumentierte Rechtsgeschäfte besteuert. In diesem Fall wird die Gemeinschaft nach der Schenkung des Nießbrauchers am nackten Eigentum gebildet.
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