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Eine in Bolivien ansässige Ärztin erkundigte sich, ob sie die auf ein Stipendium für eine Fortbildungsrotation in Spanien angewandte Quellensteuer für Nichtansässige (IRNR) zurückfordern könne. Die DGT entschied, dass das Stipendium nicht steuerbefreit ist, da sein Zweck der Ausbildung und nicht der Forschung dient, und eine Befreiung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen ebenfalls nicht greift.
Cuestión planteada PLANTEADA: La consultante desea conocer si tiene derecho a la devolución de la retención practicada, y si es así, el modo de obtenerla.
La beca recibida por una no residente para una rotación externa se considera rendimiento de trabajo sujeto a imposición en España. No aplica la exención del artículo 7.j) de la LIRPF porque la finalidad es formativa y no de investigación. Tampoco aplica la exención del artículo 14.1.b) del TRLIRNR por no ser una beca de Administración pública. Según el Convenio Hispano-Boliviano, las remuneraciones pueden tributar en España al ser el Estado donde se ejerce el empleo.
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