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Eine in Spanien ansässige Person, die vollständig im Homeoffice für ein Schweizer Unternehmen arbeitet, erkundigt sich nach ihrer steuerlichen Behandlung. Die DGT stellt fest, dass die Einkünfte aufgrund der physischen Ausübung der Tätigkeit in Spanien gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und der Schweiz nur in Spanien der Besteuerung unterliegen können.
Cuestión planteada
El empleo se considera ejercido en España si el trabajador está físicamente presente en territorio español al realizar las actividades. Por tanto, las remuneraciones solo tributan en España y la empresa suiza no debería practicar retenciones en Suiza. Si se practicaran, no cabría la deducción por doble imposición internacional en España y la consultante debería solicitar la devolución en Suiza.
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