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Es wird angefragt, ob die Töchter aus erster Ehe und die Witwe aus zweiter Ehe als Verwandte durch Verschwägerung für die Befreiung von Unternehmensbeteiligungen gelten können. Die DGT stellt fest, dass die Witwe die Verwandtschaft durch Verschwägerung auch nach dem Tod des Ehegatten beibehält, was die Befreiung ermöglicht, sofern die Voraussetzungen für Beteiligung und Geschäftsführung erfüllt sind.
Cuestión planteada - Si, a los efectos del artículo 4.Ocho.Dos apartados b) y c) de la Ley del Impuesto sobre el Patrimonio, pueden considerarse parientes por afinidad las descendientes del primer matrimonio del causante y su cónyuge viuda.
El parentesco por afinidad no desaparece por el fallecimiento de la persona que genera el nexo. Por tanto, la viuda mantiene su condición de ascendiente por afinidad, integrándose en el grupo de parentesco con las hijas del primer matrimonio. Si el grupo alcanza la participación mínima y se cumplen las funciones de dirección en uno de ellos, el resto tiene derecho a la exención. No obstante, si la viuda contrae nuevo matrimonio, el parentesco por afinidad desaparece.
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