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Eine Kapitalgesellschaft erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht für Übersetzungsleistungen an Kunden mit Wohnsitz in Nicht-EU-Staaten. Die DGT stellt fest, dass die Steuerpflicht vom Ort der Dienstleistung abhängt und die Steuerbefreiung für Autoren nicht auf Gesellschaften anwendbar ist.
Cuestión planteada Tributación en el Impuesto sobre el Valor Añadido de las traducciones efectuadas por la consultante.
Los servicios de traducción prestados por una sociedad mercantil no están exentos por el artículo 20.Uno.26º de la Ley 37/1992, ya que dicha exención se limita a personas físicas que actúen como autores. Si el servicio se entiende realizado en el territorio de aplicación del impuesto (por reglas de localización o uso efectivo), estará sujeto a IVA. Solo estarán exentas las traducciones subcontratadas por la sociedad y realizadas por un traductor persona física, siempre que supongan una aportación personal y distinta a la obra preexistente.
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