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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob ein Zuschuss für die nachhaltige Energieentwicklung in Andalusien in der Einkommensteuer (IRPF) steuerfrei ist. Die DGT stellt fest, dass dieser nicht unter die Liste der steuerbefreiten Beihilfen fällt und als Vermögenszuwachs zu versteuern ist.
Cuestión planteada Si la subvención concedida está exenta en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La obtención de la subvención supone una ganancia patrimonial al ser una variación en el valor del patrimonio por la incorporación de dinero. Dicha ganancia forma parte de la renta general según el artículo 45 de la LIRPF. La subvención no está exenta porque no figura en el supuesto de la disposición adicional quinta, apartado 4, de la Ley 35/2006.
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