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V2571-25 18. Dezember 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · valor de adquisición

Ermittlung des Anschaffungswerts von Aktien nach dem tatsächlich gezahlten Betrag

Der Anfragende erkundigt sich nach der Bestimmung des Datums und des Anschaffungswerts von Aktien, nachdem Informationen infolge eines Transfers zwischen Intermediären verloren gegangen sind. Die DGT stellt klar, dass der Anschaffungswert dem tatsächlich gezahlten Betrag entspricht, welcher durch rechtlich zulässige Beweismittel nachzuweisen ist.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ersuchen um Mitteilung, wie das Datum und der Anschaffungswert der besagten Aktien zu bestimmen sind.

Die Entscheidung der DGT

Der Anschaffungswert der Vermögensgegenstände setzt sich aus dem tatsächlichen Betrag zusammen, zu dem die Anschaffung erfolgt ist, sowie aus den damit verbundenen Aufwendungen und Investitionen. Dieser tatsächliche Betrag muss vom Steuerpflichtigen durch im Recht allgemein anerkannte Beweismittel nachgewiesen werden. Die Bewertung dieser Beweismittel obliegt den Verwaltungs- und Prüfungsbehörden der Steuerverwaltung.

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