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V2571-22 20. Dezember 2022 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · establecimiento permanente

Gewinne eines in Kuwait ansässigen Steuerpflichtigen unterliegen nur in Kuwait der Besteuerung, sofern kein Betriebsstätte in Spanien vorliegt

Es wird die Besteuerung der Gewinne einer in Kuwait ansässigen natürlichen Person befragt, die Dienstleistungen erbringt. Die DGT stellt fest, dass mangels einer Betriebsstätte in Spanien die Gewinne ausschließlich in Kuwait besteuert werden dürfen.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada

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