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Ein in La Palma ansässiger Steuerpflichtiger mit mehr als drei Jahren Wohnsitz fragt an, ob der 60 %-Abzug für auf der Insel erzielte Einkünfte auch auf deutsche Sozialversicherungsrenten angewendet werden kann. Die DGT bestätigt, dass dies unter den Bedingungen der für Ceuta und Melilla geltenden Vorschriften möglich ist.
Cuestión planteada Si puede aplicar, en el período impositivo 2025 y por dichas rentas (pensiones), la deducción del 60% prevista en la disposición adicional quincuagésima séptima de la Ley 35/2006, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Los residentes en La Palma pueden aplicar la deducción del 60% prevista en el artículo 68.4.1.a) de la LIRPF sobre pensiones de regímenes públicos de seguridad social extranjeros. Si el contribuyente lleva más de tres años residiendo en la isla y tiene al menos un tercio de su patrimonio neto allí, puede aplicar la deducción también a rentas obtenidas fuera de La Palma, conforme al apartado 68.4.1.b). En este último caso, la cuantía máxima de las rentas externas deducibles será el importe neto de los rendimientos y ganancias patrimoniales obtenidos en la isla.
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