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V2552-25 18. Dezember 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Die Rückzahlung einer unrechtmäßigen Rente muss in dem Veranlagungszeitraum korrigiert werden, in dem die Einnahme erklärt wurde

Ein Steuerpflichtiger fragt, in welchem Veranlagungszeitraum die Rückzahlung einer zu viel bezogenen Altersrente abzubilden ist. Die DGT antwortet, dass die Steuererklärung des Jahres korrigiert werden muss, in dem die unrechtmäßige Einnahme erzielt wurde, unabhängig davon, wann die tatsächliche Rückzahlung erfolgt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Welcher Veranlagungszeitraum ist derjenige, in dem die Minderung der Einnahmen abzubilden ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Rückzahlung unrechtmäßig bezogener Rentenbeträge wirkt sich nicht auf die Einkommensteuererklärungen (IRPF) der Veranlagungszeiträume aus, in denen die Rückzahlung erfolgt. Da es sich um nicht einforderbare Erträge handelt, tritt die steuerliche Auswirkung in dem Veranlagungszeitraum ein, in dem sie als Einnahme erklärt wurden. Daher muss die Berichtigung der Selbstveranlagung für den Zeitraum beantragt werden, in dem diese Erträge einbezogen wurden, ungeachtet dessen, wann die Rückzahlung an den Zahler erfolgt.

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