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V2548-24 11. Dezember 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · exención por reinversión

Anwendung der Freistellung bei Reinvestition bei vollständiger Verwendung des Erlöses für eine neue Immobilie

Der Anfragende möchte wissen, ob die Freistellung bei Reinvestition in Anspruch genommen werden kann, wenn die Veräußerung der selbstgenutzten Immobilie dazu dient, 50 % einer neuen Immobilie zu erwerben. Die DGT stellt klar, dass bei einer vollständigen Reinvestition des erzielten Erlöses die Freistellung auf den gesamten Veräußerungsgewinn Anwendung findet.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Zu klären, ob ein Anspruch auf Anwendung der Befreiung bei Reinvestition auf den möglichen Veräußerungsgewinn besteht, der sich aus dem Verkauf des bisherigen Hauptwohnsitzes ergibt.

Die Entscheidung der DGT

Für die Befreiung muss der Wohnsitz sowohl im veräußerten als auch im erworbenen Objekt der Hauptwohnsitz sein. Die Reinvestition muss innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren vor oder nach der Veräußerung erfolgen. Wenn der gesamte erzielte Betrag reinvestiert wird, ist der Veräußerungsgewinn vollständig steuerfrei. Wenn der reinvestierte Betrag geringer als der Gesamtbetrag ist, wird nur der proportionale Teil des Gewinns ausgeschlossen, der dem tatsächlich investierten Betrag entspricht.

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